Wir testen derzeit für die allgemeine Kulturprojektförderung sowie ausgewählte genrespezifische Fördergrundlagen die Online-Antragstellung.
Bitte beachten Sie, dass für die Antragstellung grundsätzlich Fristen gelten:- Für die allgemeine Kulturprojektförderung gilt regelmäßig der 30.09. eines Jahres für eine Förderung im Folgejahr.
- Für genrespezifische Förderprogramme können abweichende Fristen gelten. Diese finden Sie in den jeweiligen Fördergrundsätzen auf der MWFK-Homepage.
- Für die Bereiche Kirchen und Religionsgemeinschaften, Niederdeutsch sowie Sorben und Wenden bestehen keine Antragsfristen (ausgenommen Anträge von Kirchen/Kirchengemeinden auf Denkmalhilfe).
Der Online-Antragsassistent unterstützt Sie bei der Antragstellung und ermöglicht die elektronische Übermittlung erforderlicher Nachweise.
Wenn Sie sich vorab einen Überblick über die erforderlichen Angaben verschaffen möchten, steht Ihnen zusätzlich das ausfüllbare PDF-Antragsformular zur Verfügung.
Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich vollständig online. Aktuell ist jedoch noch eine Unterschrift erforderlich: Nach Abschluss des Online-Antrags wird ein Mantelbogen als PDF-Dokument erstellt. Bitte drucken Sie diesen aus, unterschreiben ihn und reichen ihn beim MWFK ein. Weitere Antragsunterlagen müssen nicht zusätzlich unterschrieben oder postalisch eingereicht werden.
Perspektivisch soll auch dieser letzte Schritt entfallen. Hierfür ist die Anbindung der BundID mit elektronischer Personalausweisfunktion für natürliche Personen sowie für juristische Personen das „Mein Unternehmenskonto“ vorgesehen.
Sie können Ihren Antrag jederzeit lokal zwischenspeichern. Hinweise hierzu finden Sie in der Kurzanleitung).
Informationen zum Datenschutz (gem. Art. 13 DSGVO) sowie zur Mitteilungsverordnung finden Sie hier.
Wir freuen uns über Ihr Feedback zum Online-Antragsassistenten an:
MWFK.Referat32@MWFK.Brandenburg.de.