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An dieser Stelle können Sie sich als ehrenamtliche Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer registrieren. Nachbarschaftshilfe unterstützt pflegebedürftige Menschen im Alltag, zum Beispiel im Haushalt, beim Einkaufen oder bei Wegen zu Ärzten und Behörden. Das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) ist für die Registrierung zuständig. Nach erfolgreicher Registrierung können Aufwandsentschädigungen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bei der Pflegekasse abgerechnet werden.
Bitte berücksichtigen Sie, dass für eine erfolgreiche Registrierung entweder eine Grundschulung im Umfang von sechs Stunden oder eine Informationsveranstaltung im Umfang von zwei Stunden erforderlich ist.
Prüfen Sie zudem vorab, ob der Entlastungsbetrag der zu unterstützenden Person bereits durch andere Leistungen, beispielsweise durch einen ambulanten Pflegedienst, ausgeschöpft ist.
Weitere Informationen zu Nachbarschaftshilfe finden Sie hier.
Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen. Füllen Sie die Felder in den Formularseiten bestmöglich aus. Bitte beachten Sie, dass gekennzeichnete Pflichtfelder * ausgefüllt werden müssen.
Wenn Sie sich auf den folgenden Seiten mit der BundID anmelden, stimmen Sie damit der Übertragung Ihrer Identitäts- und Kontaktdaten aus der BundID an das Landesamt für Soziales und Versorgung für die Erbringung der elektronischen Verwaltungsleistung "Antrag auf Registrierung als Nachbarschaftshelfer / Nachbarschaftshelferin" zu.
Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.
Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.