Online-Antrag nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Schwerbehindertenrecht
Sie können den Antrag unabhängig von unseren Öffnungszeiten oder der Erreichbarkeit der Mitarbeiter/innen des LASV bequem von zu Hause aus und rund um die Uhr online stellen.
Profitieren Sie von der Online-Antragstellung und erhalten Sie früher Ihren Bescheid!
Und so funktioniert’s:
Nach dem Starten werden Sie vom Programm informiert und geleitet. Füllen Sie die Felder in den Formularseiten bestmöglich aus. Bei einigen Feldern wird Ihnen eine Auswahl angeboten, bei anderen tragen Sie die Informationen ein. Bitte beachten Sie, dass gekennzeichnete Pflichtfelder * ausgefüllt werden müssen.
Angaben, die benötigt werden
Bitte legen Sie sich vor Beginn der Online-Antragstellung die nachfolgenden Daten bereit:
- Name und Anschrift Ihres Hausarztes und der weiteren behandelnden Fachärzte
- Namen und Anschrift der Krankenhäuser sowie Kur- oder Reha-Einrichtungen, des die Kur-/Reha-Maßnahme bewilligenden Leistungsträgers einschließlich Versicherungsnummer, Aufenthaltszeiträume und Station
- Name und Anschrift der Krankenkasse, Versicherungsnummer
- Wenn eine andere Verwaltungsbehörde (z. B. nach dem Sozialen Entschädigungsrecht), eine Berufsgenossenschaft oder ein Gericht bereits eine Feststellung zu den Gesundheitsstörungen, zur Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder zum Grad der Schädigungsfolgen (GdS) getroffen hat: Bezeichnung der Stelle, Aktenzeichen/Versicherungsnummer/Datum der Entscheidung/des Unfalles
Zusätzlich zum Antrag können Sie Bild- und pdf-Dateien hochladen und dem Antrag beifügen. Ist der Antrag vollständig ausgefüllt, übermitteln Sie diesen online über die Schaltfläche „Einreichen“.
Die Daten werden verschlüsselt an uns übermittelt. Die Verschlüsselung sichert Ihre Angaben bei der Übertragung vor einem unbefugten Zugriff Dritter.
Auch für den Online-Antrag ist noch die eigene Unterschrift erforderlich. Drucken Sie hierzu die Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung aus, unterschreiben und senden Sie diese an das Landesamt für Soziales und Versorgung. Erst nach eingegangener Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung kann mit der Bearbeitung Ihres Antrages begonnen werden.
Datensicherheit und Datenschutz
Sie haben die Möglichkeit, an der Online-Abfrage des Bearbeitungsstandes Ihres Antrages teilzunehmen. Dazu ist es erforderlich, dass dem Landesamt für Soziales und Versorgung schriftlich eine E-Mail-Adresse gemeldet wird (z. B. im Antrag), welche für die Online-Abfrage verwendet werden soll.
Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.
Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.
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Probleme und fachliche Fragen
Probleme mit dem Formular und/oder fachliche Fragen zum Schwerbehindertenrecht? Dann wenden Sie sich bitte an unser Servicecenter unter der Telefonnummer 0355 2893-800 oder senden Sie eine E-Mail an:
service@lasv.brandenburg.de
Erreichbarkeit Servicetelefon
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |