Kursangebot des Integrationsamtes
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Willkommen zur Kursanmeldung beim Integrationsamt des Landesamtes für Soziales und Versorgung Brandenburg. Schulungsveranstaltungen des Integrationsamtes werden nach § 185 Abs. 2 SGB IX durchgeführt.
Wesentliche Ziele und Inhalte der Veranstaltungen sind die Vermittlung umfassender Kenntnisse für die Wahrnehmung der besonderen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretungen sowie der Betriebs-/Personalräte. Als Vertrauensperson der Menschen mit Schwerbehinderung haben Sie und Ihre Stellvertretung einen gesetzlichen Schulungsanspruch, der sich aus § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX ergibt. Auch für Betriebsräte (§ 37 Abs. 6 BetrVG) und Personalräte (§ 54 I i.V.m. § 46 I BPersVG; § 46 I i.V.m. 44 I PersVG Bbg) besteht ein Schulungsanspruch. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Aufklärung der Arbeitgeber / Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers über die Möglichkeiten des Schwerbehindertenrechts zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben.
Erläuterungen zum Formular
Das folgende Formular dient als Grundlage für Ihre Anmeldung zu unseren Fortbildungsveranstaltungen. Bitte folgen Sie den Fragen und beachten Sie die Hinweise. Das Formular ist in 4 Bereiche untergliedert:
1. Kursauswahl
Um eine erfolgreiche Anmeldung durchzuführen, müssen Sie mindestens einen Kurs auswählen. Sie können sich allerdings auch für mehrere Kurse zur Anmeldung registrieren.
2. Persönliche Daten
Neben Ihrem Namen und Ihren Kontaktdaten können Sie uns an dieser Stelle auch Hinweise für eine mögliche Beeinträchtigung geben auf die wir während der Schulung gern Rücksicht nehmen.
3. Berufliche Angaben
In diesem Abschnitt bitten wir Sie um Angaben zu Ihrer betrieblichen Funktion. Diese Informationen helfen uns, bei der Überprüfung des Schulungsanspruchs und der Zielgruppe für die jeweiligen Kurse.
4. Angaben zum Arbeitgeber
Die Angaben werden zum Versand der Einladungen an Ihren Arbeitgeber benötigt. Bei Bedarf können Sie an dieser Stelle auch eine alternative Kommunikationsadresse angeben, bspw. wenn der Arbeitgeber über verschiedene Zweigstellen verfügt und Sie in einer Zweigstelle beschäftigt sind.