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Antrag auf Erteilung der staatlichen Anerkennung in einem sozialen Beruf

Antrag auf Erteilung der staatlichen Anerkennung in einem sozialen Beruf für Berufsabschlüsse im Land Brandenburg

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Sofern die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen wurde, ist der Antrag bei der zuständigen Stelle (Behörde) in dem betreffenden Bundesland zu stellen.

Bei einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung im Ausland wenden Sie sich bitte an den Kontakt "Soziale Berufe und ausländische Berufsqualifikationen".

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass das Führen der Berufsbezeichnung der Berufe:

  • Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin oder Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger
  • Staatlich anerkannte Heilpädagogin oder Staatlich anerkannter Heilpädagoge
  • Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin oder Staatlich anerkannter Sozialarbeiter/Sozialpädagoge

ohne staatliche Anerkennung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit Bußgeld geahndet werden kann.

| Landesregierung Brandenburg