FortschrittsanzeigeSeite wird geladen

Antrag auf Baumfällung oder Kroneneinkürzung

Einleitung und Datenschutz

Diese Seite enthält Pflichtfelder.

Im Nachfolgenden können Sie assistentengestützt den Antrag auf Baumfällung oder Kroneneinkürzung stellen. Während der Eingabe werden keine Analysedaten erhoben, die Speicherung der Daten findet ausschließlich bei uns im Hause statt. Für inhaltliche Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Stadtanlagen.

Der Antrag soll möglichst während der Vegetationszeit gestellt werden. Fällungen sind aus artenschutzrechtlichen Gründen im Zeitraum 01.10. bis 28./29.02. eines Jahres durchzuführen.

| Landesregierung Brandenburg