Gewerbeummeldung
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Neben der Ummeldung (Anzeigepflicht) haben Sie die Möglichkeit, andere Veränderungen dem Gewerbeamt auf freiwilliger Basis mitzuteilen. Für diese freiwilligen Mitteilung erhalten Sie in der Regel keine Empfangsbescheinigung im Sinne von § 15 Absatz 1 GewO und es entstehen keine Gebühren. Sollten Sie für diese freiwillige Änderungsanzeige im Ausnahmefall dennoch eine Bestätigung wünschen, kontaktieren Sie dafür bitte gesondert das zuständige Gewerbeamt.
Ummeldungsgrund
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