Mit diesem Antragsassistenten können Sie eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis digital beantragen.
Der Antrag ist nach § 9 Absatz 1 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes erforderlich, wenn Sie an einem in die Landesdenkmalliste eingetragenen Denkmal oder einem Objekt, dessen Denkmalwert erkannt, die Eintragung in die Denkmalliste aber noch in Bearbeitung ist, Veränderungen vornehmen möchten. Hierzu zählen insbesondere Modernisierungs-, Instandsetzungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen aber auch der geplante Abriss von Bestandsgebäuden sowie Neubauvorhaben und Erschließungsmaßnahmen in Bodendenkmalen, geschützten Denkmalbereichen und der Umgebung von Denkmalen.
Sofern durch die Errichtung oder Veränderung von Anlagen oder sonstige Maßnahmen die Umgebung eines Denkmals verändert werden soll ist auch eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis benötigen, kontaktieren Sie bitte rechtzeitig vor einem geplanten Maßnahmebeginn die zuständige untere Denkmalschutzbehörde.
Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in deren Gebiet sich das Denkmal befindet.
Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.
Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.
Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.
Störungsmeldung
Problem mit dem Formular? Einen Fehler gefunden? Dann wenden Sie sich bitte an den Service Desk (SD) des Brandenburgischen
IT-Dienstleisters unter der Telefonnummer 0331 39-9999
oder senden Sie Ihre E-Mail an: sd@zit-bb.brandenburg.de