Fortschrittsanzeige

Erläuterungen

Angaben zu Sondenauslegung, -ausbau und -betrieb

Abstand Sondenbündel

Der Bohrlochdurchmesser ist so zu wählen, dass eine ordnungsgemäße Ringraumabdichtung vorgenommen werden kann. Es sollte mindestens ein Abstand von 30 mm zwischen dem Sondenbündel und der Bohrlochwand für den Ringraum verbleiben (DVGW Deutscher Verein des Gas-und Wasserfaches e. V., 2013). Der Bohrlochdurchmesser sollte zudem mindestens 150 mm betragen (VDI 4640 Blatt 2, 06/2019).

Baubeginn

Herstellungskosten

Die Angabe der Herstellungskosten sind für die Berechnung der Verwaltungsgebühren gemäß Tarifstelle 5.1.2.2 GebOMUGV