Der Bohrlochdurchmesser ist so zu wählen, dass eine ordnungsgemäße Ringraumabdichtung vorgenommen werden kann. Es sollte mindestens ein Abstand von 30 mm zwischen dem Sondenbündel und der Bohrlochwand für den Ringraum verbleiben (DVGW Deutscher Verein des Gas-und Wasserfaches e. V., 2013). Der Bohrlochdurchmesser sollte zudem mindestens 150 mm betragen (VDI 4640 Blatt 2, 06/2019).
Die Angabe der Herstellungskosten sind für die Berechnung der Verwaltungsgebühren gemäß Tarifstelle 5.1.2.2 GebOMUGV